Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
Mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten können erhebliche Gefahren und Belastungen nicht nur für das diese Tätigkeiten ausübende Personal, sondern auch für Dritte verbunden sein. Es handelt sich dabei u. a. um Folgen der Bewegung großer Massen, z. B. von Fahrzeugen.
Zur Gefahr werden können aber auch komplexe Verfahrensabläufe in der Industrie oder bei der Instandhaltung infolge von Fehlhandlungen des Steuer- und Überwachungspersonals.
Unfall- und Gesundheitsgefahren lassen sich wirksam nur vermeiden oder vermindern, wenn das Personal für die Durchführung gefährdender Tätigkeiten geeignet ist. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass der Betriebsablauf möglichst störungsfrei bleibt und bei Störfällen die Beschäftigten in der Lage sind, adäquat zu handeln.
Eine entsprechende betriebsärztliche Untersuchung ist auf eine körperliche Eignung des Mitarbeiters für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausgelegt.
Ergänzt wird die Untersuchung durch Beratungen des Untersuchten sowie des Unternehmers.