Arbeitsmedizinische Leistungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
WICHTIGE ANMERKUNG
Seit 2013 gibt es keine "G-Untersuchungen" mehr.
G-Untersuchungen haben durch die ArbMedVV keine Rechtsgrundlage mehr im Gesundheitsschutz, ausgenommen nach Feuerwehrdienstvorschrift Nummer
7.
Nach geltendem Recht gibt es Vorsorgen nach ArbMedVV.
(Bspw. hat die G-25 hat Ihre vollständige Rechtsgültigkeit verloren)
Sie ist keine „G-Untersuchung“ mehr sondern eine
Eignungsuntersuchung mit einer juristischen Konsequenz