Arbeitsmedizinische Leistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV 

WICHTIGE ANMERKUNG

Seit 2013 gibt es keine "G-Untersuchungen" mehr.

 

G-Untersuchungen haben durch die ArbMedVV keine Rechtsgrundlage mehr im Gesundheitsschutz, ausgenommen nach Feuerwehrdienstvorschrift Nummer 7.

 

Nach geltendem Recht gibt es Vorsorgen nach ArbMedVV.

(Bspw. hat die G-25 hat Ihre vollständige Rechtsgültigkeit verloren)

 Sie ist keine „G-Untersuchung“ mehr sondern eine Eignungsuntersuchung mit einer juristischen Konsequenz