Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist zu veranlassen bei Tätigkeiten die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe
3 erfordern.
Bei den Trägern der Atemschutz Klasse 3 muss zwischen Mitarbeitern unterschieden werden
und ehrenamtlichen Helfern der Freiwilligen Feuerwehr.
Das Ehrenamt fällt unter die Feuerwehrdienstvorschrift 7.
Diese Untersuchung dient dem Arbeitschutz. Mit ihrer Hilfe soll festgestellt werden, ob
bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 (so genannte „umluftunabhängige Atemschutzgeräte“) bestehen.