Bergbau Tätigkeiten

Im Bergbau gilt eine besondere Basis für die Untersuchungen: Die Gesundheitsschutz-Bergverordnung regelt hier die gesundheitliche Vorsorge im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes.

 

Zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zählen Erstuntersuchungen vor Beginn der Beschäftigung, Nachuntersuchungen während der Beschäftigung und nachgehende Untersuchungen nach Beendigung der gefährdenden Tätigkeit. Untersuchungen werden vom Unternehmer veranlasst.

 

Erstuntersuchungen sind innerhalb von 12 Wochen vor Beginn der Beschäftigung durchzuführen,

Nachuntersuchungen werden innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Fristen durchgeführt.

 

Untersuchungen nach Beendigung einer Beschäftigung mit Gesundheitsgefährung werden in Zeitabständen von längstens fünf Jahren ermöglicht, wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

 

während ihrer Tätigkeit mit Krebs erzeugenden Gefahrstoffen umgegangen sind und dabei der Arbeitsplatzgrenzwert nach § 3 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung überschritten worden ist oder wenn sie fibrogenen Grubenstäuben ausgesetzt waren, während der Beschäftigung mindestens eine Nachuntersuchung stattfand und die Beschäftigung nach dem 31. Dezember 1991 beendet wird.

 

Zusätzlich regelt die Klima-Bergverordnung die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Personen, die unter bestimmten Temperatur- oder Klimabedingungen beschäftigt sind.

 

Da gemäß Gesundheitsschutz-Bergverordnung auch nach Tätigkeiten mit fibrogenen Grubenstäuben nachgehende Untersuchungen zu ermöglichen sind, wurde 1997 bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft (heute BG RCI) der Bergbauliche Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen "Fibrogene Stäube" (BONFIS) eingerichtet. BONFIS organisiert auf der Grundlage der mit den Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen die nachgehenden Untersuchungen für die Versicherten, die nach Exposition gegenüber fibrogenen Grubenstäuben aus den Unternehmen ausgeschieden sind.

Nachgehende Untersuchungen auf Krebs erzeugende Gefahrstoffe (außer Asbest) werden bereits seit 1987 durch den  Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) organisiert.