Eignungs-, Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen

  • Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten (alte G25)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr bzw. in Höhe (alte G 41)
  • Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Eignungsuntersuchungen aufgrund gesetzlicher Grundlagen und Rechtsgrundlagen

Seit 2013 gibt es keine G-Grundsätze mehr.

 

Die alten G- Untersuchungen G 25 und G 41 wurden nicht in die ArbMedVV übernommen.

Diese Untersuchungen sind keine Vorsorgen und keine präventivmedizinischen Untersuchungen mehr.

 

Alle Eignungsuntersuchungen mit Rechtsgrundlage und ohne Rechtsgrundlage unterliegen juristischen Vorraussetzungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert hat.

 

Jeder Arbeitgeber und jeder Arzt (w/m/d), der diese Regelung nicht berücksichtigt macht sich strafbar.