Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und bei
tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen.
Vor einer Impfung muss der Impfausweis überprüft werden.
Je nach dem, welche Impfungen bisher durchgeführt worden sind, werden auch teilweise vorher Titer der Antikörper in einer
Blutuntersuchung bestimmt.