Reisemedizin

Bei beruflich bedingten Reisen, Dienstreisen, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer  vor der Reise beraten, untersuchen und ggf. impfen zu lassen.

 

Diese Vorsorge ist immer eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtvorsorge und ist vor jeder Reise durchzuführen.

Die Unternehmer wissen häufig nichts von ihrer rechtlichen Verpflichtung, vor der Abreise eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen. Bei Vorsatz und möglicher Gesundheitsgefährdung handelt es sich um einen Straftatbestand.

 

Diese Vorsorge umfasst in erster Linie die Beratung und hängt von der Destination (dem Reiseland ab). Auch bei Reisen ins europäische Ausland ist diese Vorsorge durchzuführen.

 

Bei dieser Untersuchung steht die Beratung im Vordergrund.

 

Beratungsinhalte sind u. a. der

  • Hygienestandard im Reiseland,
  • die medizinische Versorgung: das ist wichtig, denn es gibt Erkrankungen, die eine medizinische Versorgung in einem gewissen Umkreis notwendig machen, sollte es plötzlich zu einer Veränderung kommen. Diese ist auch nicht immer in allen Regionen von Europa gewährleistet.
  • die Sicherheitslage,
  • Infektionsgefährdungen u. v. m.

Seit Inkrafttreten der ArbMedVV dürfen reisemedizinische Untersuchungen bzw. -Bescheinigungen nur noch von Betriebsärzten und Tropenmedizinern durchgeführt bzw. ausgestellt werden. Diese Ärzte müssen zusätzlich über besondere Fachkenntnisse verfügen.