Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

 

Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

 

Bei Übernahme der ärztlichen Tätigkeit ist dem Betriebsarzt zeitnah Einsicht in alle bestehenden Gefährdungsbeurteilungen zu gewähren.

 

Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die Maßnahmen und Empfehlungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab.

 

Sie stellen eine wichtige Rechtsgrundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit.

 

Dabei ist Arbeitsschutz Chefsache!

 

Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen bleibt beim Arbeitgeber.

 

Nehmen Sie daher Ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wahr. Überzeugen Sie sich in regelmäßigen Abständen davon, ob und wie die Beauftragten ihrer Verantwortung nachkommen. Vernachlässigen Sie Ihre Kontrollpflichten, so verhalten Sie sich im Sinne des § 823 BGB widerrechtlich, da Ihnen ein "Organisationsverschulden" unterstellt werden kann. In diesem Fall haben Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) hat dazu ein Online-Tool entwickelt, damit jeder Arbeitgeber sein Wissen um diese wichtige Thematik überprüfen kann. Nehmen Sie sich kurz die Zeit:

 

https://www.fortbildungsakademie-im-netz.de/education_courses/external?token=jvpdrXCCILUOABqs7d5gTnMJvMzI75ksLMMHsFZI5RI

 

 

Sicher ist Arbeitsschutz erst einmal mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Sie werden viele Gründe dafür aufführen, eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen zu unterlassen oder zu vertagen. Ganz vorn steht sicher das Argument der damit verbunden Kosten.