Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesetzliche Grundlagen
Auftraggeber wissen sehr oft nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die Bestellung eines Betriebsarztes erfolgt. Sehr oft wird die Frage gestellt „Wo steht das denn, dass man einen Betriebsarzt braucht?“ oder „Bin ich verpflichtet einen Betriebsarzt zu haben?“.
§ 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die Basis der Rechtsgrundlagen für das betriebsärztliche Handeln. Ergänzt wird es durch die weiteren Gesetze im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Bundesrepublik Deutschland, die unten teilweise aufgeführt sind.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt ab einer Mitarbeiterin, ab einem Mitarbeiter.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erhebt die Bestellung eines Betriebsarztes unabhängig von Vorsorgeuntersuchungen für jedes Unternehmen zur Pflicht.
Arbeitsschutzgesetz |
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Arbeitssicherheitsgesetz |
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Arbeitsstättenverordnung |
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Arbeitsmedizin |
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Arbeitsmedizinische Vorsorge |
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Arbeitssicherheit |
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Betriebssicherheitsverordnung |
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Biostoffverordnung |
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Datenschutzgesetz |
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DGUV Vorschrift 2 |
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Fahrerlaubnisverordnung |
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Gefahrstoffverordnung |
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Infektionsschutzgesetz |
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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung |
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Mutterschutzarbeitsverordnung |
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Mutterschutzgesetz |
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Sozialgesetzbuch VII |
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Sozialgesetzbuch IX |
Wer darf Arbeitsmedizin anbieten?
Wer darf arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen und Arbeitgeber und Unternehmen arbeitsmedizinisch beraten?
Da die Arbeits- und Präventionsmedizin besondere Kenntnisse und Fachexpertise erfordert, sind die Zulassungen vom Gesetzgeber streng geregelt.
Um Missverständnissen vorzubeugen und in der Praxis ein bestmögliches medizinisches Qualitätsniveau zu erhalten, lesen Sie hier wer ein entsprechend ausgebildeter Betriesbsarzt ist und welcher Mediziner arbeitsmedizinisch tätig sein darf, bzw. wer NICHT als Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt tätig sein darf.
Mit meinen Qualifikationen bin ich zur Durchführung sämtlicher arbeitsmedizinischer Untersuchungen, den
Vorsorgeuntersuchungen und entsprechenden Beratungsleistungen gesetzlich zugelassen.