Wer ist ein Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt?

Der Gesetzgeber schreibt in den Gesetzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende Qualifikation des Arztes vor:

  • Fachärzte für Arbeitsmedizin oder
  • Fachärzte anderer Fachgruppen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

 

Welche Ärzte dürfen weder eine arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG noch nach DGUVV2 übernehmen oder auch nicht sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen

  • Fachärzte ohne Zusatzbezeichnung Betiebsmedizin
  • Fachärzte ohne den Facharzt Arbeitsmedizin
  • Hausärzte als Facharzt für Allgemeinmedizin oder innere Medizin, die nicht diese Bezeichnungen tragen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen dürfen auch nicht von Fachärzten durchgeführt werden
  • Augenarzt darf keine Bildschmirtätigkeit bescheinigen (alte G37)
  • HNO-Arzt darf keine Vorsorge Lärm durchführen (alte G20)
  • Hautarzt darf keine Vorsorge Hauterkrankungen durchführen (alte G24)
  • usw.
  • Alle Ärzte die ohne diese fachliche Qualifikation Firmen beraten oder Mitarbeiter untersuchen machen sich strafbar
  • Der Arbeitgeber macht sich ebenfalls strafbar