Wer ist ein Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt?
Der Gesetzgeber schreibt in den Gesetzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende Qualifikation des Arztes vor:
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Fachärzte für Arbeitsmedizin oder
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Fachärzte anderer Fachgruppen mit der Zusatzbezeichnung
Betriebsmedizin
Welche Ärzte dürfen weder eine arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG noch
nach DGUVV2 übernehmen oder auch nicht sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen
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Fachärzte ohne Zusatzbezeichnung Betiebsmedizin
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Fachärzte ohne den Facharzt Arbeitsmedizin
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Hausärzte als Facharzt für Allgemeinmedizin oder innere Medizin, die nicht diese Bezeichnungen tragen
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Arbeitsmedizinische Vorsorgen dürfen auch nicht von Fachärzten durchgeführt werden
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Augenarzt darf keine Bildschmirtätigkeit bescheinigen (alte G37)
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HNO-Arzt darf keine Vorsorge Lärm durchführen (alte G20)
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Hautarzt darf keine Vorsorge Hauterkrankungen durchführen (alte G24)
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usw.
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Alle Ärzte die ohne diese fachliche Qualifikation Firmen beraten oder Mitarbeiter untersuchen machen sich strafbar
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Der Arbeitgeber macht sich ebenfalls strafbar