Psychomentale Belastung am Arbeitsplatz

 

Es ist gesetzliche Pflicht seit 2013. Der Gesetzgeber fordert dass jeder Arbeitgeber die psychomentale Belastung am Arbeitsplatz erfasst. Explizit ist die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

 

Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

 

Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse. Von der Qualität und Kompetenz der Führungskräfte von oberster Hierarchieebene an, über Teamcharakteristika, wie auch die Arbeitsintensität, Arbeitsbelastung, Arbeitsbeanspruchung, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima und noch viele andere Punkte können durch Analysen erfasst, ausgewertet und bewertet werden.

Aus den Ergebnissen sind dann Maßnahmen abzuleiten, die dann auch wieder evaluiert und angepasst werden müssen.

 

Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung.

 Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann aber auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit.

 

Sie wissen gar nicht was die GFB psychomentale Belastung am Arbeitsplatz ist?

Sie setzen in Ihrem Unternehmen diese gesetzliche Pflicht noch gar nicht um?

Sie erkennen nicht das Potential, dass diese gesetzliche Pflicht nicht das primäre Ziel der Umsetzung ist, sondern das Ziel des employer brandings ist.

 

Das finde ich sehr schade.

 

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Gerne schauen wir in einem unverbindlichem Gespräch, was Ihr Bedarf im Unternehmen ist.

Normalerweise sollte diese Thematik inzwischen jeder Arbeitsmediziner und Betriebsarzt beherrschen und zumindest den Arbeitgeber nach der gesetzlichen Notwendigkeit beraten.

Meine Kollegen können und dürfen hier nicht die Hände heben und behaupten "Das ist nicht mein Thema". Da es seit Jahren in den arbeitsmedizinischen Fortbildungen zu denen wir gesetlich verpflichtet sind thematisiert und priorisiert wird.

 

Lassen Sie sich von mir ein Angebot erstellen für einen Vortrag und ich zeige Ihnen, wie wichtig dieses Thema für Ihr Unternehmen ist.

Auch wenn ich nicht Ihre betreuende Betriebsärztin bin, kann ich Sie darüber informieren oder Sie in diesem Thema unterstützen.

  • Fragen Sie nach einen Angebot für einen oder mehrere Vorträge zu diesem Thema
  • Fragen Sie nach einem Angebot für die ersten Schritte der GFB.
  • Je nach Unternehmensgröße benötigt man in diesem Bereich zusätzliche Partner um die GFB auch umsetzen zu können.

An der zweiten Stelle der Anzahl der Erwerbsminderungsrenten stehen die psychischen Erkrankungen.

Sehr viele AU-Tage, Langzeiterkrankungen, Aussteuerungsverfahren, Erwerbsminderungsrenten sind aufgrund von psychischen Belastungen begründet, wo ein Anteil die psychomentale Belastung am Arbeitsplatz ist.

 

Anfragen, Angebot über Kontakt - Ich freue mich auf Ihr Interesse.