Eignungs-, Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen
Seit 2013 gibt es keine G-Grundsätze mehr. Alle G-Untersuchungen haben Ihre Rechtsgültigkeit verloren. Bescheinigungen mit einer "G-Untersuchungsbezeichnung" sind nicht mehr rechtsgültig!
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet die Untersuchungen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Die alten G- Untersuchungen G 25 und G 41 wurden nicht in die ArbMedVV übernommen.
Diese Untersuchungen sind keine Vorsorgen und präventivmedizinischen Untersuchungen mehr. Es sind Eignungsuntersuchungen.
Alle Eignungsuntersuchungen mit Rechtsgrundlage und ohne Rechtsgrundlage unterliegen juristischen Vorraussetzungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert hat und die jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend umsetzen muss, wenn er diese Untersuchungen bei seinen Mitarbeiter*innen veranlasst.