Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Betriebsärztliche Untersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
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- Angebotsvorsorge - z. B.
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- Bildschirmtätigkeit (alt G37)
- Lärm (alte G20)
- Feuchtarbeit (alte G24)
- Pflichtvorsorge - z. B.
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- Infeketiongefährdung (alte G42)
- Atemschutzklasse 1, 2 oder 3 (alte G26.1., G26.2, G26.3)
- Lärm (alte G20)
- Tätigkeiten im Ausland (alte G35)
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- Dienstreisen ins Auslande
- Tätigkeiten im Ausland
- Wunschvorsorge
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- Jede/r Mitarbeiterin hat jederzeit gesetzlich den Anspruch sich vom Betriebsarzt auf Wunsch beraten zu lassen, insbesondere bei psychomentaler Belastung am
Arbeitsplatz oder auch bei Vorligen einer Schwerbehinderung.
- alte "G-Untersuchungen" führe ich entsprechend den aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen durch - Vorsorgen nach ArbMedVV
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- Seit 2013 gibt es die "G-Untersuchungen nicht mehr.
- Das betrifft alle ehemaligen arbeitsmedizinischen "G-Untersuchungen", die bis 2013 mit "G-xx" bezeichnet wurden.
- Alle haben Ihre Rechtsgültigkeit verloren.
- Eignungsuntersuchungen - z. B.
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- Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeit (alte G25)
- Tätigkeit mit Absturzgefahr (Alte G41)
- Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz (alte G26.3)
- Informieren Sie sich über die aktuellen Rechtsgrundlagen zu dem Thema.
- Druckluftermächtigung - Druckluftverordnung
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- Bergbauverordnung
- Offshore und Onshore
- Beratungen nach dem Mutterschutzgesetz
- Beratungen und Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Reisemedizinische Beratungen
- Verkehrsmedizinische Untersuchungen
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Rahmen von BEM und Wiedereingliederung
ANFRAGE Untersuchung HIER