Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Betriebsärztliche Untersuchungen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
      • Angebotsvorsorge - z. B. 
        • Bildschirmtätigkeit (alt G37)
        • Lärm (alte G20)
        • Feuchtarbeit (alte G24)
      • Pflichtvorsorge - z. B. 
        • Infeketiongefährdung (alte G42)
        • Atemschutzklasse 1, 2 oder 3 (alte G26.1., G26.2, G26.3)
        • Lärm (alte G20)
        • Tätigkeiten im Ausland (alte G35)
          • Dienstreisen ins Auslande
          • Tätigkeiten im Ausland
      • Wunschvorsorge
        • Jede/r Mitarbeiterin hat jederzeit gesetzlich den Anspruch sich vom Betriebsarzt auf Wunsch beraten zu lassen, insbesondere bei psychomentaler Belastung am Arbeitsplatz oder auch bei Vorligen einer Schwerbehinderung.
    • alte "G-Untersuchungen" führe ich entsprechend den aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen durch - Vorsorgen nach ArbMedVV
      • Seit 2013 gibt es die "G-Untersuchungen nicht mehr.
      • Das betrifft alle ehemaligen arbeitsmedizinischen "G-Untersuchungen", die bis 2013 mit "G-xx" bezeichnet wurden.
      • Alle haben Ihre Rechtsgültigkeit verloren.
  • Eignungsuntersuchungen - z. B. 
    • Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeit (alte G25)
    • Tätigkeit mit Absturzgefahr (Alte G41)
    • Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz (alte G26.3)
    • Informieren Sie sich über die aktuellen Rechtsgrundlagen zu dem Thema.
  • Druckluftermächtigung - Druckluftverordnung
    • "alte G31-Untersuchung"
  • Bergbauverordnung
  • Offshore und Onshore
  • Beratungen nach dem Mutterschutzgesetz
  • Beratungen und Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Reisemedizinische Beratungen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Rahmen von BEM und Wiedereingliederung
ANFRAGE Untersuchung HIER