 
    
         Arbeitsmedizinische Leistungen 
    
    Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen 
    
WICHTIGE ANMERKUNG
Seit 2013 gibt es keine "G-Untersuchungen" mehr.
G-Untersuchungen haben durch die ArbMedVV keine Rechtsgrundlage mehr im Gesundheitsschutz, ausgenommen nach Feuerwehrdienstvorschrift Nummer 7.
Nach geltendem Recht gibt es Vorsorgen nach ArbMedVV.
(Bspw. hat die G-25 hat Ihre vollständige Rechtsgültigkeit verloren)
     Sie ist keine „G-Untersuchung“ mehr sondern eine
    Eignungsuntersuchung mit einer juristischen Konsequenz