Wer ist ein Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt?
    
    Der Gesetzgeber schreibt in den Gesetzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende Qualifikation des Arztes vor:
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        Fachärzte für Arbeitsmedizin oder
    
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        Fachärzte anderer Fachgruppen mit der Zusatzbezeichnung
        Betriebsmedizin
 
     
    Welche Ärzte dürfen weder eine arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG noch
    nach DGUVV2 übernehmen oder auch nicht sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen
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        Fachärzte ohne Zusatzbezeichnung Betiebsmedizin
 
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        Fachärzte ohne den Facharzt Arbeitsmedizin
    
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        Hausärzte als Facharzt für Allgemeinmedizin oder innere Medizin, die nicht diese Bezeichnungen tragen
    
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        Arbeitsmedizinische Vorsorgen dürfen auch nicht von Fachärzten durchgeführt werden
    
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        Augenarzt darf keine Bildschmirtätigkeit bescheinigen (alte G37)
    
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        HNO-Arzt darf keine Vorsorge Lärm durchführen (alte G20)
    
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        Hautarzt darf keine Vorsorge Hauterkrankungen durchführen (alte G24)
    
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        usw.
    
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        Alle Ärzte die ohne diese fachliche Qualifikation Firmen beraten oder Mitarbeiter untersuchen machen sich strafbar
    
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        Der Arbeitgeber macht sich ebenfalls strafbar